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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtsurkunden,
Staatsbürgerschaftsnachweise,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren für eine Eheschließung (
österr.
Staatsbürger ohne Kinder) derzeit gesamt € 67,20, mit Auslandsberührung, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, oder
z.B.
Namensänderungen von gemeinsamen Kindern u.s.w. sind die Kosten zu erfragen.
Vor der Volljährigkeit (Vollendung 18 Lebensjahr) ist eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder ein Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit notwendig
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
Barbara Weidl
Sandra Powondra
Mag. Anton Maurer
(Leiter der Allgemeinen Verwaltung)