Am Sonntag, den 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt.
Wahlberechtigt sind:
- Alle Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl (29. September 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
- Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Stimmabgabe persönlich mit amtlichem Lichtbildausweis:
- im Wahllokal in der Hauptwohnsitz-Gemeinde oder
mit Wahlkarte:
- in einem Wahllokal in jeder Gemeinde Österreichs
- vor einer „fliegenden Wahlbehörde“
- per Briefwahl
Das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Traismauer wurde in 8 Wahlsprengel eingeteilt:
Wahlsprengel 1 (Traismauer-Stadt): Wahllokal: KEM-ZENTRUM, Wiener Straße 13, Wahlzeit: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wahlsprengel 2 (Traismauer/Waldlesberg/Oberndorf: Wahllokal: Mittelschule Traismauer, Bahnhofstrasse 10, Wahlzeit: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wahlsprengel 3 (Traismauer-Nord/Siedlung): Wahllokal: Tagesbetreuungszentrum Traismauer, Hauptplatz 11, Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wahlsprengel 4 (Traismauer-West/St. Georgen): Wahllokal: Kindergarten 1b, Untere Traisenlände 2a, Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wahlsprengel 5 (Wagram): Wahllokal: Feuerwehrhaus Wagram, Getreidegasse 15, Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wahlsprengel 6 (Traismauer-Ost/Stollhofen): Wahllokal: Sonderschule Stollhofen, Stollhofener Hauptstraße 37, Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wahlsprengel 7 (Frauendorf/Hilpersdorf): Wahllokal: Feuerwehrhaus Frauendorf, Florianiweg 2, Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wahlsprengel 8 (Gemeinlebarn): Wahllokal: Volksschule Gemeinlebarn, Schulstraße 7, Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Zusätzlich hiezu wird eine besondere Wahlbehörde zur Ausübung der Wahl durch bettlägerige Wahlkartenwähler eingerichtet. Die Wahlzeit für die besondere Wahlbehörde beginnt um 9.00 Uhr. Als Wahlbehörde die das Ergebnis der besonderen Wahlbehörde feststellt, wird die Sprengelwahlbehörde 1 festgelegt (§ 73 NRWO).
Als Wahllokal für Wahlkartenwähler ist jedes der angeführten Wahllokale festgelegt (§ 56 NRWO).
Detailinformationen: Detaillierte Informationen zur Sprengeleinteilung, finden Sie auch unter anderem unter https://www.traismauer.at/system/web/amtstafel.aspx?detailonr=220800789&menuonr=220746835
Alle Wahlberechtigten erhalten hinsichtlich Wahllokal und Wahlzeit eine Information, die auch die fortlaufende Eintragung im Wählerverzeichnis aufweist. Wir ersuchen Sie, diese Information sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) zur Stimmabgabe mitzunehmen.
Diesem Schreiben liegt auch der „Antrag Ausstellung einer Wahlkarte“ bzw. die „Vollmacht zur Abholung der Wahlkarte“ bei.
Wahlkarten-Antrag
Wahlkarten-Vollmacht
Sie können Ihre Wahlkarte aber auch hier online beantragen.