Katastrophenhilfe

Ein Fluss mit einer Brücke und Bäumen


Schadensmeldung

bitte beachten Sie, dass eine richtige Vorgehensweise wichtig ist, um einen Anspruch auf Unterstützungszahlungen aus dem Katastrophenfonds geltend zu machen. 

1. Dokumentieren Sie bitte genau alle Schäden (Foto/Video)

2. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung

3. Danach können Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen

4. Schadensmeldung bei der Stadtgemeinde per Mail an stadtgemeinde@traismauer.at

5. Termin für Vor-Ort-Begehung - Sie werden von der Stadtgemeinde verständigt


Folgende Informationen benötigen wir im Zuge der Schadensmeldung von Ihnen:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Mailadresse
  • Art des Schadens (Gebäude & baulichen Anlagen inkl. Inventar & Lagervorräte; Land- & Forstwirtschaftliche Kulturen)
  • Schadensort (Adresse oder Parzellennummer + Katastralgemeinde)

Beihilfen werden nur gewährt, sofern die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens € 1.000,00 beträgt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Landes: https://noel.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Hier gibt es auch noch eine zusammenfassende Information des Zivilschutzverbandes: NOEZSV2 Infoblätter zum Hochwasser


Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt betroffene Mitglieder der aktuellen Unwetterschäden.

Mit der eigenen Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich werden bis zu 1.000 Euro gewährt, damit Schäden an Häusern und Wohnungen umgehend beseitigt werden können. „Wir helfen damit rasch und unbürokratisch und stehen in so einer Situation ganz besonders an der Seite der betroffenen ArbeitnehmerInnen“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt Mitglieder, die Schäden an ihrem Hauptwohnsitz haben. Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Kein Anspruch besteht, wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist.

Die Anträge können direkt in den AK-Bezirksstellen gestellt werden. 


Nähere Infos unter: Katastrophenhilfe: Die AK hilft ihren Mitgliedern | Arbeiterkammer Niederösterreich


ÖGK hilft Betrieben

Die ÖGK bietet daher Soforthilfen für in Not geratene Betriebe auf unterschiedlichen Ebenen an.

Diese Maßnahmen umfassen unter anderem:

  •  Stundungen von Beiträgen
  •  Ratenvereinbarungen
  •  Toleranz bei Meldeverspätungen
  •  Flexible Beitragsprüfungen

Nähere Informationen erhalten Sie hier: ÖGK unterstützt bei Hochwasser Hilfe für Versicherte und Betriebe



Landarbeiterkammer unterstützt Mitglieder

Die Landarbeiterkammer unterstützt ihre Mitglieder (ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich) für allfällige Schäden an und in deren Häusern mit einem zinsenloses Sofortdarlehen in der Höhe von bis zu EUR 30.000,-- zur Verfügung stellen.

Sämtliche Informationen finden sich auf unserer Homepage: https://noe.landarbeiterkammer.at