Wie schon in den Vorjahren gewährt die NÖ. Landesregierung für den heurigen Winter einen Heizkostenzuschuss. Dieser beträgt für die Heizperiode 2024/2025 € 150,--/Haushalt.
Weiterst wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 16.12.2024 beschlossen, dass die Stadtgemeinde Traismauer einen Heizkostenzuschuss von € 300,--gewährt.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personengruppen:
Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage; Arbeitslosengeld, Notstandshilfe mit einem Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (nur Österreicher und EU-Staatsbürger).
Dieser Richtsatz beträgt:
Alleinstehende: € 1.217,96--
Ehepaare, Lebensgemeinschaften: 1.921,46—
Für jeden weiteren Erwachsenen: 703,50
Für jedes Kind zusätzlich: € 187,93
Bei Bezieherinnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz für Alleinstehende € 1.420,95 Für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften € 2.241,70 und erhöht sich für jedes Kind um je € 219,25 und für jeden Erwachsenen um € 820,75.
Die Anträge können ab sofort bis spätestens 31. März 2025 im Wege des Stadtamtes gestellt werden. Informieren Sie sich bitte während der Amtsstunden bzw. unter 02783/8651-24 bei Frau Fuchs.