Sehr geehrte HundehalterInnen!
Die Stadtgemeinde Traismauer möchte nochmals auf die bereits seit 1. Juni 2023 in Kraft getretene Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes hinweisen.
Laut § 4 Abs. 1 NÖ Hundehaltegesetzes ist unter anderem ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzuweisen.
Laut § 4 Abs. 8 NÖ Hundehaltegesetzes ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherung in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat und aufrechterhält.
Laut § 13 Abs. 6 NÖ Hundehaltegesetzes ist auch für jene Hunde, die bereits vor dem
1. Juni 2023 gehalten wurden, ein diesbezüglicher Versicherungsnachweis bis spätestens 1. Juni 2025 erforderlich und nachzureichen.
Als Nachweis werden folgende Dokumente akzeptiert:
- Bestätigungsschreiben der Versicherung mit Angabe der Versicherungssumme
- Seite der Versicherungspolizze und jeweilige Seite auf der die Hundehaftpflicht mit Angabe der Versicherungssumme angeführt ist (nicht die gesamte Polizze)
Die Übermittlung des Nachweises kann:
Für eventuelle Fragen kontaktieren Sie Frau Bianca Hinterwallner unter der Telefonnummer 02783/8651-44.