Kundmachung Jagdpachtauszahlung 2014

17.03.2014 00:00

a) Auflage Jagdpachtverteilungsverzeichnisse
b) Jagdpachtauszahlung 

a)  Auflage Jagdpachtverteilungsverzeichnisse

Von den Jagdausschüssen der nachfolgend angeführten Jagdgenossenschaften wurden die Jagdpachtverteilungsverzeichnisse für das Jagdjahr 2014 erstellt:

Jagdgenossenchaft Frauendorf
Jagdgenossenschaft Gemeinlebarn
Jagdgenossenschaft Stollhofen
Jagdgenossenschaft Traismauer
Jagdgenossenschaft Wagram
 

Gemäß § 37 Abs. 3 NÖ Jagdgesetz, LGBl. Nr. 6500 liegen diese Jagdpachtverteilungsverzeichnisse in der Zeit vom 17. März 2014 bis 31. März 2014 in der Stadtkassa der Stadtgemeinde Traismauer während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Frist können Beschwerden gegen die Feststellung der jeweiligen Anteile schriftlich beim jeweiligen Obmann eingebracht werden. 

b)  Jagdpachtauszahlung

Der Jagdpacht kann in der Zeit von 01. April 2014 bis 01. Oktober 2014 während der Amtsstunden in der Stadtkassa der Stadtgemeinde Traismauer behoben werden. 

Bei Bekanntgabe der Bankverbindung werden Anteile ab jeweils € 15,-- überwiesen. Auf Grund der von den Jagdausschüssen gefassten Beschlüsse, werden nicht ausbezahlte Beträge nach Ablauf der vorstehend angeführten Frist wie folgt verwendet:

Jagdgenossenschaft Frauendorf:        Wird dem Weinbauverein Frauendorf für die Finanzierung der
                                                             Hagelabwehr zur Verfügung gestellt.

Jagdgenossenschaft Gemeinlebarn:    Wird im Folgejahr mit dem Jagdpacht ausbezahlt.

Jagdgenossenschaft Stollhofen:          Wird im Folgejahr mit dem Jagdpacht ausbezahlt.

Jagdgenossenschaft Traismauer:        Wird auf einem Sparbuch aufbewahrt und für ein Projekt, das im allgemeinen
                                                              Interesse der Land- und Forstwirtschaft liegt, verwendet.

Jagdgenossenschaft Wagram:            Wird dem Weinbauverein Wagram gespendet.