Auflage zur Abänderung des Bebauungsplanes (Projekt 2799)

Logo Traismauer klein

Gemäß § 34 Abs.(2) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 idgF, wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf zur Abänderung des Bebauungsplanes im Gemeindeamt (Bauamt) während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Homepage der Stadtgemeinde (http://www.traismauer.at) kostenlos zum Download bereit. 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist, das ist vom 25.04.2024 bis 06.06.2024 zum Entwurf der Abänderung des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung gezogen.

Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht.

01-Kundmachung_2799[1].pdf 

02-Änderungsanlass_2799.pdf

03-BPA_2799_01.pdf

04-BPA_2799_02.pdf

05-BPA_2799_03.pdf

06-BPA_2799_04.pdf

07-BPA_2799_05.pdf

08-VO_Entwurf_2799.pdf

09-Formblatt_Stellungnahmen[1].pdf